Allgemeine Besuchsregelungen im Haus St. Walburga
Seit Mittwoch, 1. Dezember, gelten für unsere Einrichtung neue Besuchs- und Testregelungen.
Auf der Grundlage der neuen Corona-Bestimmungen ist der Besuch unserer Einrichtung bis auf Weiteres nur noch möglich, wenn ein bescheinigtes negatives Testergebnis vorliegt. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Während des Besuchs ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Regelung gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus für alle Besucherinnen und Besucher unseres Hauses, auch Dienstleistende, Handwerker, Therapeuten oder Ärzte.